Neben dem Steuerrecht gehört zu den Beratungsschwerpunkten von Tappolet & Partner auch die Nachlassplanung. Wir beraten in Fragen des Erb- und Ehegüterrechts sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts.
- Erstellen von Testamenten, Erb- und Eheverträgen
- Ausarbeitung von Konzepten für die Nachlassplanung, insbesondere für die Unternehmensnachfolge
- Übernahme von Willensvollstreckungen und Erbenvertretungen; Unterstützung bei Erbteilungen
- Vertretung bei Selbstanzeigen in Nachlassfällen
- Beratung im Zusammenhang mit Truststrukturen und Stiftungen
- Gründung von gemeinnützigen Stiftungen